Ausgewertet wurden jedoch nicht nur schriftliche Zeugnisse; die weiter zurückreichende Geschichte läßt sich nur aus Bodenfunden ablesen. Grabhügel aus der sogenannten Hallstattzeit (etwa 750 bis 450 v. Chr.) stellen den ältesten Beweis für eine Besiedlung der Strasser Flur dar. Genauere Aussagen ermöglichen dann erst die Funde aus der Zeit der Römer. Um 50 n. Chr. wurde im Zug der Sicherung der Nordgrenze des Weltreiches eine Straße südlich der Donau angelegt, die zur Versorgung der Kastelle diente und in unserer Gegend von Finningen über Steinheim und Straß nach Echlishausen führte. Ihrem Lauf folgen die Ortsverbindungsstraßen zum Teil heute noch. Vor rund 80 Jahren wurden umfangreiche (gegenwärtig nicht mehr sichtbare) Reste des wohl teils von Römern, teils von den einheimischen Kelten bewohnten Ortes durch Grabungen freigelegt. Ein baugeschichtlich interessantes Zeugnis des religiösen Lebens dieser Mischbevölkerung war ein rechteckiger Tempel; die Reste eines Wachtturmes weisen auf die gespannte Situation im Grenzgebiet hin. Als Typ einer zivilen Siedlung, in der Kaufleute, Handwerker und Bauern für die Bedürfnisse der Grenztruppen sorgten, bildet die Strasser Siedlung ein kulturgeschichtlich außerordentlich aufschlußreiches Objekt, zumal die bisherigen Ausgrabungen nur einen Teil der Römersiedlung erfaßten und durchaus noch Überraschungen zu erwarten sind. An Hand der bisherigen Funde rekonstruiert Anton Aubele Siedlungsweise und Lebensumstände der Bewohner ebenso überzeugend wie die der nach dem Abzug der Römer seßhaft gewordenen Alamannen.
Die erste Erwähnung von Straß in einer schriftlichen Quelle datiert aus dem Jahr 1225, als Papst Honorius III. dem Kloster Elchingen (Oberelchingen) einen im Vatikanischen Archiv aufbewahrten Schutzbrief ausstellte, der unter den zum Kloster gehörigen Orten auch eine Kirche und Untertanen „in Straze“ aufführt. Damit ist der für fast 600 Jahre wichtigste Grundherr genannt: die Benediktinerabtei Elchingen besaß bis 1802 den größten Teil des Dorfes. Daneben traten in kleinerem Unfang auch noch das Klarissenkloster Söflingen, das Heilig-Geist-Spital in Weißenhorn und die österreichische Markgrafschaft Burgau als Grundherren auf, denen die Besitzer der jeweiligen Höfe Geld- und Naturalabgaben liefern mußten. Die Verhältnisse wurden noch dadurch kompliziert, daß die Rechtsprechung in zwei verschiedenen Händen lag: die sogenannte niedere Gerichtsbarkeit beim Kloster Elchingen und die hohe, zuständig für Verbrechen, auf denen die Todesstrafe stand, bei den Fuggern in Weißenhorn. Zur Veranschaulichung dieser Verhältnisse bringt das Buch eine Reihe von Fällen, unter anderen den eines Totschlags im 16. Jahrhundert, zu dessen Sühne der Täter aufgrund eines Vertrags die Auflage erhielt, ein steinernes Kreuz zu errichten. Das Mahnmal steht immer noch an der Stelle des Totschlags beim Klassenharthof und bildet ein erhaltenswertes Zeugnis historischer Rechtsauffassung.