Wie dieser Überblick über den Inhalt des Buches zeigt, liegt dessen Bedeutung im wesentlichen auf zwei Gebieten. Einmal bietet es dem Einheimischen und dem an der Geschichte unserer Gegend Interessierten reiche Information. Er kann sich über die Besitzverhältnisse und die Baugeschichte der einzelnen Höfe unterrichten, er kann über seine Vorfahren und Verwandten nachschlagen oder über die furchtbaren Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges in seiner Heimat nachlesen: 1635 lebten in Oberfahlheim, Unterfahlheim, Nersingen und Straß zusammen noch 10 Einwohner. Zum zweiten bildet der Band einen wertvollen Beitrag zur Geschichte Schwabens und Süddeutsch-lands. Wenn in unseren Schulbüchern beispielsweise über die Verhältnisse im Bauernstand zur Zeit der Reformation berichtet wird oder wenn ein Geschichtswerk ganz allgemein die wirtschaftliche Lage zur Zeit der Weimarer Republik erläutert, so sind diese Angaben natürlich Spezialuntersuchungen entnommen, wie sie die Strasser Ortsgeschichte darstellt. Anton Aubeles Buch ist daher, auch wenn es einen geographisch nur eng begrenzten Raum behandelt, einer der Mosaiksteine, aus denen das historische Gesamtbild zusammengefügt wird. Dies gilt um so mehr, als in der Ortsgeschichte streng zwischen Vermutungen und Tatsachen getrennt wird, die Fakten durchweg an Hand der benützten Quellen belegt werden und das ganze Buch so einen hohen Grad an Zuverlässigkeit gewinnt. Dazu kommen Literaturangaben, eine Erklärung alter Münzen und Gewichte, ein Lexikon wichtiger, heute nicht mehr allgemein bekannter Begriffe sowie ein Personen- und Sachregister, alles Beigaben, die der Leser mit Gewinn benützt. Nicht übersehen werden dürfen die beim Anton H. Konrad Verlag übliche hervorragende drucktechnische Gestaltung und die Ausstattung mit Plänen und Bildtafeln, teils sogar in Farbe, die viel zur Veranschaulichung des Textes beitragen.
Der eigentliche Besitzer von Grund und Boden war früher der Grundherr, der die Hofstellen samt Zubehör den Bauern und Söldner gegen bestimmte jährliche Abgaben zur Bewirtschaftung überließ. Es kam häufig vor, daß die Grundherrschaft über ein Dorf, so auch in Straß, in mehreren Händen lag.
Dr. Hans Radspieler, Jahresbericht des Gymnasiums Neu-Ulm 1982/1983, S. 72 – 75